Stimmt es, dass…
Mit dem Inkrafttreten der F-Gase-Verordnung: Werden Kältemittel und Ersatzteile für die Reparatur von Produkten, die vor Inkrafttreten der Regelung in Verkehr gebracht wurden und ein Kältemittel mit einem GWP oberhalb des zulässigen Grenzwerts verwenden, verboten sein?
Falsch
Aber mit Einschränkungen hinsichtlich der Herkunft des Kühlmittels.
Die neue F-Gase-Verordnung (EU 2024/573) besagt eindeutig, dass die Inverkehrbringung von Teilen von Produkten und Geräten, die für die Reparatur und Wartung bestehender Geräte erforderlich sind, zulässig ist, unter der Bedingung, dass:
- Die Kapazität der Anlage wurde nicht erhöht;
- Die Menge des Kühlmittels wurde nicht erhöht;
- Das Kältemittel darf nicht durch eines mit einem höheren GWP ersetzt werden.
Die Verordnung legt außerdem fest, dass ab dem 1. Januar 2032 die Verwendung von fluorierten Gasen mit einem GWP von 750 oder höher und bis zu 2500 für die Wartung von Kühlgeräten zulässig ist. Für andere Geräte ist die Verwendung nur für nicht neu hergestellte Gase zulässig, d.h.:
Recycelt, d. h. aus denselben Geräten, die gewartet werden, zurückgewonnen und vom ausführenden Unternehmen wiederverwendet.
Regeneriert, in speziell gekennzeichneten Behältern
Abschließend
Die neue Verordnung setzt wichtige Grenzen, verbietet aber nicht die Wartung bestehender Geräte. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen zu reduzieren, ohne die Akteure des Sektors unvorbereitet zu lassen.
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Gibt es derzeit geltende oder bald einzuführende Vorschriften auf dem nordamerikanischen Markt, die die Einfuhr von Klimaanlagen aus der EU verbieten, wenn diese Kältemittel mit hohem GWP verwenden?
Die neue F-Gase-Verordnung der EU.
Mit dem Inkrafttreten der F-Gase-Verordnung: Werden Kältemittel und Ersatzteile für die Reparatur von Produkten, die vor Inkrafttreten der Regelung in Verkehr gebracht wurden und ein Kältemittel mit einem GWP oberhalb des zulässigen Grenzwerts verwenden, verboten sein?

