Cosmotecs Antwort auf die neue F-Gas-Verordnung EU 2024/573

Am 11. März 2024 trat die neue F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 in Kraft, die das Inverkehrbringen und den Export von fluorierten Gasen und Geräten, die solche Gase enthalten, einschränkt. Unter fluorierten Gasen (zu denen auch Fluorkohlenwasserstoffe oder HFKW gehören) versteht man Treibhausgase mit hohem Treibhauspotenzial (GWP),
die in gängigen Geräten wie Kühlschränken, Flüssigkeitskühlern, Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet werden. Die neue Verordnung sieht eine schrittweise Reduzierung des HFC-Verbrauchs zwischen 2024 und 2049 vor, mit einem vollständigen Verwendungsverbot ab 2050.

Insbesondere für Cosmotec-Klimaanlagen und -Kältemaschinen gelten die in Anhang IV der Verordnung festgelegten Verbote:

PRODUKTGrenzenANNO
Kühler mit einer Nennleistung von bis zu 12 kWFluorierte Gase mit einem GWP < 1502027
Nur natürliche Kühlmittel2032
Chiller mit einer Nennleistung von über 12 kWFluorierte Gase mit GWP < 7502027
Monoblock-Klimageräte mit einer Nennkapazität von bis zu 12 kWFluorierte Gase mit einem GWP < 1502027
Nur natürliche Kühlmittel2032
Monoblock-Klimageräte mit einer Nennkapazität zwischen 12 kW und 50 kWFluorierte Gase mit einem GWP < 1502027
Split-Systeme mit Nennleistung bis 12kWFluorierte Gase mit einem GWP < 1502029
Nur natürliche Kühlmittel2035
Split-Systeme mit einer Nennleistung von über 12 kWFluorierte Gase mit GWP < 7502029
Fluorierte Gase mit einem GWP < 1502033

WARTUNG
Die EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 führt kein Verbot für Wartungsarbeiten oder Ersatzteile für Geräte ein, die vor den in Anhang IV festgelegten Daten in Verkehr gebracht wurden.

AUSNAHMEN
Sie sind vorgesehen, wenn keine Alternativen verfügbar sind oder diese aus technischen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht genutzt werden können oder wenn die Nutzung solcher Alternativen unverhältnismäßige Kosten verursachen würde.

Das Verfahren für die Ausnahmegenehmigung wird noch ausgearbeitet. Darüber hinaus basieren die Risikobewertungen auf nationalen oder lokalen Normen, die inkonsistent sind. Aus diesen Gründen ist unklar, ob die Ausnahmegenehmigung eine praktikable Option sein wird.

AUSFUHRVERBOT
Ab dem gleichen Datum des Inkrafttretens der F-Gase-Verordnung in der Europäischen Union ist die Ausfuhr von ortsfesten Kühl- und Klimageräten sowie Wärmepumpen gemäß Anhang IV, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 1000 oder mehr enthalten, aus der EU verboten.

Auswirkungen auf Lösungen für den europäischen Markt ab dem 1. Januar 2027

Der GWP-Grenzwert von 150 für Kühler mit einer Kapazität von weniger als 12 kW und Monoblock-Klimageräte erfordert den Einsatz von leicht entzündlichen Kältemitteln A2L oder entzündlichen Kältemitteln A3. Dies erfordert technische Vorkehrungen, um das Produkt sicher zu machen. Cosmotec bleibt jedoch nicht dabei stehen: Im Sinne der Kundenorientierung, auf der wir unser Wertversprechen aufbauen, übersehen wir bei der Entwicklung von Kühllösungen nicht die Sicherheit der Systeme, in die sie integriert werden, und des Installationsortes. Ein Beispiel für diesen Ansatz sind die Klimageräte an Bord von Schaltschränken. Bei einem Austritt von Kältemittel auf der Innenseite des Schranks verhindern die geringen Platzverhältnisse eine ausreichende Verdünnung. So könnte sich in Gegenwart von Zündquellen eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Dieses Risiko leitet unsere Suche nach zukünftigen Lösungen. In den kommenden Monaten werden wir neue Luft-Wasser-Wärmetauscher als sichere Alternative im Einklang mit der F-Gas-Verordnung einführen.

Auswirkungen auf Lösungen für den außereuropäischen Markt ab dem 1. Januar 2027

Die GWP-Grenze von 1000 erlaubt die Verwendung des Kältemittels R513A (GWP = 631) sowohl für Kaltwassersätze als auch für Klimageräte als Alternative zu den aktuellen R134a und R410A.

Die Roadmap von Cosmotec

cosmotec hat damit begonnen, seine Produkte weiterzuentwickeln, um dem Markt die erforderlichen Lösungen anzubieten.

Inline-Prozesskühler, die den F-Gas-Vorschriften entsprechen, sind bereits verfügbar. Im Detail:

KAPAZITÄTGWP-Grenzwert F-GaseKühlmittelGWPKLASSE
SICHERHEIT
KapazitätF-GAS GWP-GRENZEKÜHLMITTELGWPSicherheitsklasse
WPA Mini12 kW750R32675A2L
WPA12 kW750R454B466A2L
WSA12 kW750R1234ze/R513A1,37/631A2L/A1
WSI12 kW750R1234ze1,37A2L
WSW12 kW750R513A631A1

In den kommenden Monaten werden wir auch kleine und mittlere Kühlschränke einführen:

KAPAZITÄTGWP-Grenzwert F-GaseKühlmittelGWPSicherheitsklasse
KapazitätF-GAS GWP-GRENZEKÜHLMITTELGWPSicherheitsklasse
WLA Compactunter 12 kW150R1234yf0,5A2L
WRA ErP bis zu
WRA35
unter 12 kW150R1234yf0,5A2L
WRA ErP ab
WRA50
12 kW750R513A631A1
WLA Precision12 kW750R32/R513A675/631A2L/A1

Möchten Sie herausfinden, welche Lösung für Ihre Anwendung am besten geeignet ist?

Wenden Sie sich an das Cosmotec-Team, um sich fachlich über die F-Gas-Verordnung und die sichersten und vorschriftsmäßigen Lösungen für die industrielle Kühlung zu beraten.

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